Liebe Eltern,
Zukünftige Schulanfänger werden zunächst an einer Grund- oder Gemeinschaftsschule angemeldet (Anmeldezeitraum beachten).
Die Antragstellung auf eine sonderpädagogische Begutachtung (MSD im Staatlichen Schulamt) erfolgt durch die Grund- bzw. Gemeinschaftsschule.
Eine Einschulung kann bei einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung und dem entsprechenden Elternwunsch direkt an unserem Förderzentrum erfolgen.
Sehr gern beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Suche nach dem passenden Lern- und Förderort für Ihr Kind. Gern gewähren wir Ihnen einen Einblick in den Schulalltag und legen Ihnen die grundlegenden Aspekte unseres Schulkonzeptes dar.
Sehr gern können Sie jederzeit mit unserer Beratungslehrerin Frau Napierski Kontakt aufnehmen und mögliche bzw. notwendige Anmeldeformalitäten besprechen.
Unsere Beratungsangebote vor dem Schuleintritt umfassen:
- den Prozess der sonderpädagogischen Diagnostik
- die Erstellung einer Anforderung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) am Staatlichen Schulamt für die sonderpädagogische Diagnostik vor Schuleintritt
- Informationen zum Gemeinsamen Unterricht (GU) im Grundschulbereich (Rahmenbedingungen)
- Informationen zur direkten Einschulung am Förderzentrum
- Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung und Therapieangebote am Förderzentrum
- Hospitationsmöglichkeiten für Eltern und Pädagogen (Kindergarten, Frühförderung) am Förderzentrum
- Notwendige Gelingensbedingungen der Förderung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“